Kurzzeitpflege ist ein Angebot für pflegebedürftige Menschen und Angehörige, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht gesichert ist.
Soweit freie Plätze vorhanden sind, bieten wir Ihnen im Wohnstift Mönchfeld gerne Kurzzeitpflege an.
Kurzzeitpflege ist ein Angebot für pflegebedürftige Menschen und Angehörige, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht gesichert ist.
Soweit freie Plätze vorhanden sind, bieten wir Ihnen im Wohnstift Mönchfeld gerne Kurzzeitpflege an.
Als Kurzzeitpflegegast wohnen Sie in einem Einzel- oder Doppelzimmer (demnächst nur noch Einzelzimmer) mit Dusche/WC. Ihr Zimmer ist in einen der Wohnbereiche integriert. Erfahrene Pflegekräfte pflegen und betreuen Sie liebevoll und kompetent. Die Pflege richtet sich nach Ihrer gesundheitlichen Situation und Ihren persönlichen Bedürfnissen.
Angebote wie Kaffeenachmittage, Singen, Spielen und Basteln, Gedächtnistraining und Gymnastik sorgen für einen abwechlungsreichen Tag. Zu allen Angeboten sind Sie herzlich eingeladen.
Während Ihres Kurzzeitpflege-Aufenthaltes erhalten Sie dieselben Leistungen wie bei Dauerpflege:
Dazu gehören Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken. Diese Hilfen stehen bei Bedarf rund um die Uhr zur Verfügung. Sie erhalten Angebote zur Tagesgestaltung, medizinische Behandlungspflege und Beratung für sich und Ihre Angehörigen.
Die Pflegeleistungen richten sich nach Ihrem Pflegegrad. Dieser orientiert sich an Ihren Fähigkeiten oder der Schwere der Beeinträchtigungen Ihrer Selbständigkeit.
Die Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsräume, das Waschen und Bügeln der Kleidung, der Bett- und Tischwäsche sowie die Versorgung mit Heizung, Strom und Wasser gehören ebenfalls zu den Leistungen.
Im Pflegeheim erhalten Sie mehrmals am Tag eine abwechslungsreiche und ausgewogene Mahlzeit incl. Getränke.
Ein möbliertes Zimmer mit Dusche und WC steht Ihnen zur Verfügung. Sie können die Gemeinschaftsräume und den Garten nutzen. Die Pflege der Außenanlagen sowie alle Instandhaltungen und Reparaturen sind inbegriffen.
Die Preise für Kurzzeitpflege (Heimentgelt) richten sich nach Standort, Alter und Ausstattung des Pflegeheims sowie nach dem Pflegegrad, in den Sie eingestuft sind.
Zur Finanzierung des Kurzzeitpflegeaufenthaltes haben pflegebedürftige Menschen in folgenden Fällen Anspruch auf Zuschüsse der Pflegekasse gem. § 42 SGB XI
Zur Finanzierung des Kurzzeitpflegeaufenthaltes haben vorübergehend pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Zuschüsse der Krankenkasse gem. § 39c SGB V
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Pflegeleistungen und die Ausbildungsumlage bis maximal 1.774,00 EUR im Jahr. Die Kurzzeitpflege wird für längstens 8 Wochen bewilligt. Ggf. kann der Anspruch aus der Verhinderungspflege von maximal 1.612,00 EUR im Jahr für die Kurzzeitpflege umgewandelt werden.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten müssen von den Bewohnern selbst getragen werden.
Der vom Bewohner täglich zu tragende Selbstbehalt ergibt sich aus dem Heimentgelt pro Tag abzüglich der Übernahmeleistung der Pflegekasse.
Pflegegrad | Heimentgelt/Tag | Übernahme der Pflegekasse/Tag | Ihr Selbstbehalt/Tag |
---|---|---|---|
€ | € | € | |
1 | 115,04 | 115,04 | |
2 | 134,32 | 85,66 | 48,66 |
3 | 150,49 | 101,83 | 48,66 |
4 | 167,35 | 118,69 | 48,66 |
5 | 174,92 | 126,26 | 48,66 |
(Stand 01.01.2022)
Kurzzeitpflegegäste mit Pflegegrad 1-5 können den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich 125 € aus der häuslichen Pflege für die Kostenerstattung ihres Kurzzeitpflegeaufenthalts verwenden.
Wohnstift Mönchfeld
Flundernweg 14
70378 Stuttgart
Tel: 0711 84909-0
Fax: 0711 84909-170
in dringenden Fällen (wenn Zentrale nicht besetzt):
Wohnbereich 1: Tel. -335, Fax -149
Wohnbereich 2: Tel. -344, Fax -175
Wohnbereich 3: Tel. -345, Fax -166
Den Aufnahmeantrag können Sie sich hier herunterladen, am PC ausfüllen und per Mail an uns schicken.